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Antiquitätengeschäft

Verkaufen

Beim grenzüberschreitenden Flohmarkt kommen viele Besucherinnen nach Kreuzlingen und Konstanz. Du möchtest Dich mit einem Verkaufs-Stand anmelden? Hier gibt es viele nützliche und wichtige Informationen.

Ihr Flohmarkt-Stand

Pro laufenden Meter Verkaufsfläche erheben wir 35 CHF für beide Tage.

Die Einheitstiefe beträgt 3 Meter.

Der Marktstand, sowie der Aufbau ist Sache des Ausstellers.

Vom Veranstalter werden keine Stände zur Verfügung gestellt.

 

Wird ein Marktstand vom Werkhof Kreuzlingen gemietet, müssen mindestens 4 Laufmeter gebucht werden. (Dieser muss beim Werkhof Kreuzlingen, Tel. 071 677 61 88, bestellt, abgeholt und zurück gebracht werden.)

 

Parkgebühr

Pro Fahrzeug wird eine Parkgebühr von x CHF für beide Tage erhoben.
Prei ist noch zu definieren.

 

Parkplätze

Wo sich die Ausstellerparkplätze befinden, muss derzeit noch geklärt werden.

 

Bestätigung

Die Anmeldung wird von uns bestätigt. Dieser liegt ein Einzahlungsschein bei. Erst nach Bezahlung wird die Buchung verbindlich.

Teilnahme-bedingungen

Beginn der Veranstaltung Samstag, 13. Juni 2026,

Verkauf ab 14 Uhr

 

Ende der Veranstaltung Sonntag, 14. Juni 2026,

Verkauf bis 15 Uhr.

 

Die Aussteller verpflichten sich, das Gelände erst nach 15 Uhr zu verlassen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Fahrverbot während der gesamten Veranstaltung.

 

Gestaffelte Zufahrten der Aussteller für den Standaufbau findet am Samstag ab ca. 13 Uhr statt.

Die Zufahrt ist ausschliesslich für angemeldete Aussteller mit Zufahrtsberechtigung gestattet. Das Gelände ist mit Schritttempo zu befahren. Fahrzeuge dürfen für die Dauer des Be- und Entladevorgangs in das Gelände einfahren. Die Anfahrt erfolgt gestaffelt. ​

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Die Zeiten und die Einfahrtsstelle ist auf den Anmeldeunterlagen vermerkt und gelten für jeden Aussteller individuell, je nach Standplatz. 

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Die Standplätze dürfen nicht schon früher belegt werden.
Die Parkbewilligung wird mit der zugeteilten Platznummer und der Einfahrtszeit ca. 3 Wochen vor dem Flohmarkt per Post zugestellt.
Die Wegbeschreibung zu den Aussteller-Parkplätzen ist auf dem beiliegenden Geländeplan ersichtlich.
Auf dem Veranstaltungsgelände widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

 

Aufbau der Marktstände

Die Standplätze sind nummeriert. In den Unterlagen sind die Anfahrtszeit sowie die Platznummer vermerkt. Die Standnummern sind gut sichtbar am Marktstand anzubringen. Pavillons sind erlaubt, sofern auf der Anmeldung vermerkt, müssen aber wetterfest verankert sein. Offenes Feuer sowie grillieren ist auf dem gesamten Gelände feuerpolizeilich verboten. Die Verwendung von brennenden Kerzen in Gläsern ist gestattet. Auf dem Flohmarktgelände steht den Ausstellern kein Strom zu Verfügung. Die Verwendung von Stromaggregaten ist nicht gestattet.

 

​Verkauf Allgemein

Auf die Nachtruhe ist gebührend Rücksicht zu nehmen. Die Verkaufsstände müssen bis 23 Uhr, am Sonntagmorgen spätestens ab 8 Uhr geöffnet sein. Offene Verkaufsstände während der Nacht sind ausdrücklich gewünscht.


 

Gestattet:  
Es dürfen Waren, die dem Charakter eines Floh- und Antiquitätenmarktes entsprechen verkauft werden. Zudem sind handgemachte Produkte zugelassen.  

 

Untersagt: 
Nicht zum Verkauf zugelassen sind jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften. Ebenso Publikationen, Kennzeichen und Propagandamittel mit nationalsozialistischen Inhalten; Gegenstände mit nationalsozialistischem, rechtsextremistischem oder rassistischem Bezug oder Inhalten sowie Hieb-, Stich- und Schusswaffen im Sinne des Schweizer Waffenrechts, Munition und lebende Tiere. 

Zudem ist der Verkauf von Neuwaren, Liquidationen, Pflanzen oder Lebensmitteln und Getränken ist nicht gestattet. Es erfolgt ein Platzverweis. Die Platzgebühr wird nicht zurückerstattet. 

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Haftung

Für Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art lehnt der Veranstalter jede Haftung ab. ​

Kunst- und Designmarkt

Auf dem Abschnitt des Kunst- und Designmarkt sind aus-

schliesslich handgemachte Produkte zugelassen. Es sind keine Liquidationen, Waffen, Pflanzen oder Fabrikwaren gestattet.

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Die Kosten, Bedingungen und Standgrössen entsprechen den gleichen Vorgaben wie beim Flohmarkt. 

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