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Antiquitätengeschäft

Verkaufen

Beim grenzüberschreitenden Flohmarkt kommen viele Besucherinnen nach Kreuzlingen und Konstanz. Du möchtest Dich mit einem Verkaufs-Stand anmelden? Hier gibt es viele nützliche und wichtige Informationen.

Ihr Flohmarkt-Stand

Es gibt 3 Flohmarktstand-Optionen:​


Stand | keine Zufahrt | Kein Parkplatz 

Was du bekommstNur den Platz für deinen Stand.

WoDirekt an der Kunstgrenze oder der Platanenallee.

WichtigDein Stand (Zelt/Pavillon) darf maximal 2,35 m hoch sein. Miss lieber vorher nach!

AutoDu kannst nicht mit dem Auto zum Stand fahren. Es gibt keine Parkplätze zum Dazubuchen.

 

Stand | Zufahrt | Kein PKW am Stand | Parkplatz ausserhalb

Was du bekommst: Deinen Standplatz und einen Parkplatz für dein Auto.

Auto: Du darfst zum Ausladen und Einladen direkt an deinen Stand fahren.

Parken: Dein Auto steht während dem Flohmarkt auf einem extra Parkplatz (ca. 10 Minuten Fussweg). 

Extras: Je nach Standgrösse kannst du noch mehr Parkplätze dazubuchen. Während der Flohmarkt läuft, darfst du nicht auf das Gelände fahren. Das Parkgebühren sind inklusive.

 

Stand | Zufahrt | 1 PKW am Stand | Zusatzparkplätze ausserhalb

Was du bekommst: Deinen Standplatz und das ersten Fahrzeug darf direkt beim Stand stehen bleiben.

Auto: Du fährst zum Aufbauen hin und lässt den Wagen einfach dort stehen.

Weitere Autos: Müssen auf den Parkplatz ausserhalb (ca. 10 Minuten Fussweg).

Extras: Je nach Standgrösse kannst du weitere Parkplätze dazubuchen. Während der Flohmarkt läuft, ist keine Zufahrt bzw. Wegfahrt möglich. Die Parkgebühren sind inklusive.

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Das gilt für Alle: 

Der Marktstand, sowie der Aufbau ist Sache des Ausstellers.

Vom Veranstalter werden keine Stände zur Verfügung gestellt.

 

Wird ein Marktstand vom Werkhof Kreuzlingen gemietet, müssen mindestens 4 Laufmeter gebucht werden. (Dieser muss beim Werkhof Kreuzlingen,

Tel. 071 677 61 88, bestellt, abgeholt und zurück gebracht werden.)

 

Parkgebühr

Sind in der Platzmiete bereits enthalten. Bitte wähle die entsprechende Option.
 

Parkplätze

Die Parkplätze "ausserhalb" befinden sich circa 10min Fussweg vom Veranstaltungsgelände entfernt.

 

Bestätigung

Die Anmeldung wird von uns bestätigt. Erst nach Bezahlung wird die Buchung verbindlich.

Teilnahme-bedingungen

Beginn der Veranstaltung Samstag, 13. Juni 2026,

Verkauf ab 14 Uhr

 

Ende der Veranstaltung Sonntag, 14. Juni 2026,

Verkauf bis 15 Uhr.

 

Die Aussteller verpflichten sich, das Gelände erst nach 15 Uhr zu verlassen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Fahrverbot während der gesamten Veranstaltung.

 

Gestaffelte Zufahrten der Aussteller für den Standaufbau findet am Samstag ab ca. 13 Uhr statt.

Die Zufahrt ist ausschliesslich für angemeldete Aussteller mit Zufahrtsberechtigung gestattet. Das Gelände ist mit Schritttempo zu befahren. Fahrzeuge dürfen für die Dauer des Be- und Entladevorgangs in das Gelände einfahren. Die Anfahrt erfolgt gestaffelt. ​

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Die Zeiten und die Einfahrtsstelle ist auf den Anmeldeunterlagen vermerkt und gelten für jeden Aussteller individuell, je nach Standplatz. 

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Die Standplätze dürfen nicht schon früher belegt werden.
Die Parkbewilligung wird mit der zugeteilten Platznummer und der Einfahrtszeit ca. 3 Wochen vor dem Flohmarkt per Post zugestellt.
Die Wegbeschreibung zu den Aussteller-Parkplätzen ist auf dem beiliegenden Geländeplan ersichtlich.
Auf dem Veranstaltungsgelände widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

 

Aufbau der Marktstände

Die Standplätze sind nummeriert. In den Unterlagen sind die Anfahrtszeit sowie die Platznummer vermerkt. Die Standnummern sind gut sichtbar am Marktstand anzubringen. Pavillons sind erlaubt (ausser in der Kategorie "local", sofern auf der Anmeldung vermerkt, müssen aber wetterfest verankert sein. Offenes Feuer sowie grillieren ist auf dem gesamten Gelände feuerpolizeilich verboten. Die Verwendung von brennenden Kerzen in Gläsern oder LED Kerzen und Lichterketten ist gestattet. Auf dem Flohmarktgelände steht den Ausstellern kein Strom zu Verfügung. Die Verwendung von Stromaggregaten ist nicht gestattet.

 

​Verkauf Allgemein

Auf die Nachtruhe ist gebührend Rücksicht zu nehmen. Die Verkaufsstände müssen bis 23 Uhr, am Sonntagmorgen spätestens ab 8 Uhr geöffnet sein. Offene Verkaufsstände während der Nacht sind ausdrücklich gewünscht.


 

Gestattet:  
Es dürfen Waren, die dem Charakter eines Floh- und Antiquitätenmarktes entsprechen verkauft werden. Zudem sind handgemachte Produkte zugelassen.  

 

Untersagt: 
Nicht zum Verkauf zugelassen sind jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften. Ebenso Publikationen, Kennzeichen und Propagandamittel mit nationalsozialistischen Inhalten; Gegenstände mit nationalsozialistischem, rechtsextremistischem oder rassistischem Bezug oder Inhalten sowie Hieb-, Stich- und Schusswaffen im Sinne des Schweizer Waffenrechts, Munition und lebende Tiere. 

Zudem ist der Verkauf von Neuwaren, Liquidationen, Pflanzen oder Lebensmitteln und Getränken ist nicht gestattet. Es erfolgt ein Platzverweis. Die Platzgebühr wird nicht zurückerstattet. 

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Haftung

Für Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art lehnt der Veranstalter jede Haftung ab. ​

Kunst- und Designmarkt

Auf dem Abschnitt des Kunst- und Designmarkt sind aus-

schliesslich handgemachte Produkte zugelassen. Es sind keine Liquidationen, Waffen, Pflanzen oder Fabrikwaren gestattet.

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Die Kosten, Bedingungen und Standgrössen entsprechen den gleichen Vorgaben wie beim Flohmarkt. 

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