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Zoll-Informationen

Bei Grenzübertritt wird für Waren Umsatzsteuer fällig. Für die Schweiz beträgt diese 8.1 %, für Deutschland 19 %.

Ausstellern aus dem Ausland empfehlen wir die Informationen unter dem Stichwort "vorübergehende Verwendung ZAVV" auf der Internetseite des Schweizer Zolls. Haben Sie Fragen zur Verzollung stehen Ihnen die hilfsbereiten Zoll-Mitarbeiter auch telefonisch zur Verfügung.
Die Kontaktdaten finden Sie unter www.zoll.ch.

 

Überblick "vorübergehenden Verwendung ZAVV"  **
Damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können, finden Sie nachfolgend die Zusammenfassung
der "vorübergehenden Verwendung ZAVV"

Allgemein:
- Die Verzollung kann direkt am Schalter, auch am Wochenende durchgeführt werden
- Ein Zoll-Dienstleister ist nicht notwendig

Einreise:
- Anmeldung der Waren mit Hilfe einer Inventarliste mit Menge und Preis/Wert beim Schweizer Zoll
- Vorübergehende Verzollung der angemeldeten Waren

Ausreise:
- Erneute Vorlage der Inventarliste mit aktualisierten Mengen, ggf. Preisen
- Definitive Verzollung der verkauften Waren
- Gutschrift der zu viel bezahlten Einfuhrzölle
- Ausfuhr der nicht verkauften Waren

 

Grenzübertritt
Beachten Sie, dass Sie bei einem Grenzübertritt im Besitz einer gültigen Identitätskarte oder eines Reisepasses sind. Sofern Sie visumspflichtig für die Einreise nach Deutschland sind, müssen Sie im Besitz eines gültigen Visums sein. In gleicher Weise gilt dies auch für die in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörige, die den Flohmarkt in Kreuzlingen besuchen.

 

** Diese Informationen stellen keine zollrechtliche Beratung dar. Informieren Sie sich vor Ihrer Einreise über die zollrechtlichen Modalitäten.

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